AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Küchenköpfe GmbH

§ 1 Vertragsgrundlage und Geltungsbereich

1.1 Der Vertrag wird zwischen Ihnen als Käufer und uns als Verkäufer auf der Grundlage der auf der Vorderseite nebst zugehörigen Anlagen getroffenen Vereinbarungen sowie den nachstehenden Verkaufsbedingungen getroffen. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vereinbarungen werden selbst bei Kenntnis kein Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zu­ gestimmt.

1.2 Der Vertrag kommt mit Bestellung des Kunden und Annahme des Unternehmers zustande. Eine Annahmefrist entfällt.

§ 2 Preise

2.1 Es handelt sich bei den angegebenen Preisen um Bruttopreise zum aktuell gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuersatz. Eine nach Vertragsabschluss und vor der Lieferung wirksam gewordene gesetzliche Änderung des Mehrwertsteuersatzes wirkt sich auf den Bruttopreis aus.

2.2 Im Preis inbegriffen ist, soweit die Ware nicht ausdrücklich als Abholware deklariert ist, die Lieferung der gekauften Artikel im Inland.
2.3 Erfolgt eine Lieferung ins Ausland, sind etwaige Verzollungsgebühren, Lieferkosten und zusätzlich anfallende Steuern vom Kunden zu tragen.

2.4 In dem vertraglich vereinbarten Lieferumfang und im Preis enthaltende Leistungen, insbesondere auch die Montage bzw. den Aufbau und der Anschluss der Ware, werden pauschal kalkuliert.
2.5 Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, soweit es sich um Abholware handelt. In diesen Fällen ist der Preis vor Abholung der Ware vollständig zu entrichten. Lieferung, Montage und sonstige Leistungen sind in diesem Falle im Preis nicht enthalten.

2.6 Wird seitens des Kunden der ursprünglich geplante Liefertermin um mehr als einen Monat verschoben, ist der Unternehmer berechtigt, dem Kunden dadurch entstehende Kosten, wie z.B. Lagerungs­, Bearbeitungs­ oder höhere Materialkosten in Rechnung zu stellen.

§ 3 Liefer- und Leistungszeit

3.1 Es handelt sich bei den Lieferterminen oder Lieferfristen ausschließlich um unver­ bindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen Unternehmer und Kunde ausdrück­ lich als verbindlich vereinbart worden.
3.2 4 Wochen nach Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins hat der Kunde schriftlich die Möglichkeit, eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung zu setzen. Unberührt hiervon bleibt das Recht der Vertragsparteien, die Dauer der Nach­ lieferfrist individuell vertraglich zu vereinbaren. Dies gilt insbesondere, wenn die Verzö­ gerung der Lieferung darauf beruht, dass ein individuell anzupassendes Produkt bestellt wird, Bestellungen ins Ausland zu tätigen sind, oder Betriebsurlaube im Herstellerwerk in absehbarer Zeit bevorstehen. Liefert der Unternehmer nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

3.3 Der Unternehmer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Erfüllt der Unternehmer nach Teillieferung die Rest­ leistungen trotz Aufforderung durch den Kunden nicht, kann der Kunde Schadensersatz statt Erfüllung der ganzen Leistung nur verlangen oder vom gesamten Vertrag zurück­ treten, wenn er an der teilweisen Erfüllung des Vertrages kein Interesse hat.

§ 4 Vertragsrücktritt des Kunden/Abnahmeverzug des Kunden/Lieferung

4.1 Der Unternehmer gewährt dem Kunden ein vertragliches Rücktrittsrecht, das bis zu 3 Wochen nach dem auf dem Kaufvertrag notierten Auftragsdatum ausgeübt werden kann. Bei vertraglichem Rücktritt des Kunden ist der Unternehmer berechtigt, einen pauschalen Ersatzanspruch in Höhe von 25% des vertraglich vereinbarten Preises vom Kunden zu verlangen. Den Vertragsparteien bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht, wesentlich niedriger oder höher entstanden ist.

4.2 Verweigert oder verzögert der Kunde schuldhaft, nachdem ihm der Unternehmer eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, die Abnahme der Ware oder hat er bereits zuvor aus­ drücklich die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert, ist der Unternehmer berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt Erfüllung zu verlangen. Außerdem ist der Unternehmer alternativ berechtigt, die Vorauszahlung des gesamten Preises zu verlangen.

4.3 Soweit der Abnahmeverzug länger als einen Monat dauert, hat der Kunde die tat­ sächlich entstehenden Lagerkosten zu erstatten. Der Unternehmer ist berechtigt, sich zur Lagerung einer Spedition zu bedienen.
4.4 Als Schadensersatz statt Erfüllung bei Abnahmeverzug kann der Unternehmer 25% des Bestellpreises ohne Abzüge verlangen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass dem Unternehmer tatsächlich kein Schaden oder ein erheblich niedrigerer Schaden als der pauschal veranschlagte entstanden ist.

4.5 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass zu dem vereinbarten Termin eine Anliefe­ rung mit den üblichen Transportmitteln (Möbelwagen, Verbringen der einzelnen Warenteile in das Haus/Wohnung) ohne größere Hürden möglich ist. Bei einer vereinbarten Montage muss sich der Kunde vergewissern und dafür Sorge tragen, dass der hierfür vorgesehene Bereich und das Mauerwerk geeignet, frei und sicher zugänglich und die erforderlichen Anschlüsse vorhanden sind.

§ 5 Rücktrittsrecht des Unternehmers

5.1 Der Unternehmer wird von der Lieferverpflichtung frei, wenn die Lieferung dadurch unmöglich wird, dass der Vorlieferant der bestellen Ware die Produktion einstellt und eine anderweitige Ersatzbeschaffung nur mit unverhältnismäßigem und unzumutbarem Aufwand möglich wäre und der Unternehmer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Über diese Umstände hat der Unternehmer den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen. Etwaige bereits geleistete Zahlungen des Kunden wird der Unternehmer erstatten.

5.2 Der Unternehmer ist berechtigt die Lieferung zu verweigern, wenn ihm nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, welche die Leistungsfähigkeit des Kunden zur Zahlung des Kaufpreises objektiv gefährdet erscheinen lassen, insbe­ sondere der Erlass von Mahnbescheiden oder Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden oder die Einleitung des Insolvenzverfahrens, es sei denn, der Kunde leis­ tet unverzüglich eine Vorauszahlung und/oder erbringt eine werthaltige Sicherheit.

5.3 Zahlt der Kunde nach Fälligkeit und fruchtlosem Ablauf einer gesetzten angemes­ senen Zahlungsfrist den Preis nicht, ist der Unternehmer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz, statt Erfüllung zu verlangen. Im Falle des Rücktritts gelten die Regelungen gemäß nachstehenden § 6.

§ 6 Warenrücknahme

6.1 Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme der gelieferten Ware nach Zahlungsver­ zug des Kunden hat der Unternehmer Anspruch auf einen Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt: Für Aufwendungen anlässlich der Rücknahme der Waren die Demontage­ und Rücktransportkosten etc. in Höhe der tat­ sächlich entstandenen Kosten. Für die Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren kann der Unternehmer eine angemessene Nutzungsentschädigung geltend machen. Im Falle einer etwaigen eingetretenen Wertminderung ist der Unternehmer berechtigt, diese in der tatsächlich entstandenen Höhe zu beanspruchen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der Zahlungsforderung Eigentum des Unternehmers. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unter­ lagen, die dem Kunden überlassen werden, behält sich der Unternehmer Eigentums­ und Urheberrechte vor, diese Unterlagen dürfen nicht für andere als vom Unternehmer ange­ gebenen Zwecke verwendet oder Dritten zugänglich gemacht werden.

7.2 Der Kunde verpflichtet sich, das Eigentum des Unternehmers auch dann entspre­ chend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Kunden, sondern für Dritte bestimmt sind und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt aus­ drücklich hinzuweisen.

7.3 Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behan­ deln. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Unternehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.

7.4 Bei Verletzung der vorgenannten Pflichten durch den Kunden ist der Unternehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. Schadensersatz zu verlangen.

§ 8 Gefahrenübergang

8.1 Die Gefahr, trotz zufälligen Verlustes oder Beschädigung den Preis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über.

§ 9 Änderungsvorbehalt

9.1 Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Ver­ tragsabschluss eine derartige Vereinbarung getroffen wurde.
9.2 Soweit sich aus Beschreibung oder Zusicherung nichts Abweichendes ergibt, be­ ziehen sich die Angaben der Holzarten und Farben auf die sichtbaren Frontflächen.

9.3 Geringfügige Abweichungen in Maserung und Farbe gegenüber einem Ausstel­ lungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Leder, Kunststoffe, Lack, Natursteinplatten, Glas, Keramik) liegen und handelsüblich sind. Ebenso bleiben handelsübliche und zumutbare Abweichungen bei Textilien (z.B. Möbel­ und Dekorationsstoffe) vorbehalten hinsichtlich der Ausführung gegenüber Stoffmustern, insbesondere im Farbton.

§ 10 Gewährleistungsrechte und Haftung

10.1 Weist die Ware bei Übergabe einen Mangel auf, ist der Kunde nach seiner Wahl be­ rechtigt, Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Ersatzsache oder Nachbesse­ rung zu verlangen. Schlägt die Nachbesserung fehl und/oder erfolgt die Ersatzlieferung nicht innerhalb angemessener, dem Unternehmer gesetzter Frist, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Dasselbe gilt, wenn der Unternehmer die Nacherfüllung (sowohl Ersatzteillieferung als auch Nach­ besserung) ernsthaft und endgültig verweigert oder diese Nacherfüllung dem Kunden zumutbar ist. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, welche durch die vorste­ henden Ausführungen dieser Ziffer unberührt bleiben.

10.2 Der Unternehmer ist berechtigt, die vom Kunden gewählte Form der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie ihm nur unter Aufwendung unverhältnismäßiger Kosten möglich ist. Der Kunde ist sodann berechtigt, die andere Art der Nacherfüllung zu verlangen.
10.3 Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die bei dem Kunden durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Tempe­ ratur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstehen.

10.4 Offensichtliche Mängel sind vom Kunden innerhalb von zwei Wochen ab Übergabe der Ware schriftlich zu rügen.
10.5 Der Kunde hat ggf. zusätzlich zu der gesetzlichen Gewährleistung eine durch den Unternehmer gewährte freiwillige Garantie auf bestimmte Bestandteile der Lieferung. 10.6 Der Unternehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Unter- nehmers, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet der Unternehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist beruhen.

§ 11 Verzögerungsschaden

11.1 GerätderKundemitderZahlunginVerzug,sohaterdiesemit5%,soweiterUnter­ nehmer im Sinne des § 14 BGB ist, mit 9% über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
11.2 Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzögerungsschadens bleibt unberührt.

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens, sofern der Kunde Kaufmann ist.
12.2 Wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsab­ schluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand ebenfalls Sitz des Unternehmens.

§ 13 Salvatorische Klausel

13.1 Durch eine etwaige Ungültigkeit einer oder mehrere Bestimmungen der vorstehenden AGB wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Ihre Traumküche beginnt mit einem Gespräch.

Der erste Schritt zu Ihrer maßgeschneiderten Küche? Ein persönliches Gespräch. Buchen Sie jetzt Ihren Termin und lassen Sie sich von uns inspirieren und beraten – ganz nach Ihrem Stil.

Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin